Finanzierung der Tagespflege
Mit einem Pflegegrad oder Leistungen nach §45 ist eine Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse gegeben.
Die Kosten der Tagespflege setzten sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die aus unterschiedlichen Budgets der Pflegekasse gezahlt werden:
- Pflegesatz und Fahrt: finanziert über den Pflegegrad
- Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten: finanziert über die zusätzlichen Betreuungsleistungen (§45 Stufe/Grad 1 oder 2) oder privat
Der Pflegesatz hingegen ist abhängig von den jeweiligen Pflegegrad.
Welche Kombinationsmöglichkeien gibt es?
Tagespflege und Pflegedienst √
Tagespflege und Pflegegeld √
Tagespflege, Pflegedienst und Pflegegeld √
Die o.g. Möglichkeiten können Sie nutzen um die Versorgung der Betroffenen bestmöglichst sicherzustellen d.h. obwohl Sie aktuell einen Pflegedienst nutzen oder Pflegegeld beziehen, können Sie trotzdem die Tagespflege über die
Pflegekasse finanzieren lassen. Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot.