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Pflegeleistungen

Gerne geben wir Ihnen noch weitere Informationen zu den aktuell gültigen Leistungen der Pflegeversicherung:

  • Pflegesachleistung
  • Pflegegeld
  • Kombination aus Sach- und Geldleistung
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
  • Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen bei vollstationärer Pflege
  • Leistungen bei Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegekurse

Informationen diesbezüglich bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Gerne können Sie sich mit Herrn S. Kumar (Pflegedienstleiter) in Verbindung setzen unter 069 – 3700 2171.

Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige, bei welchen die Pflege in der häuslichen Umgebung durch einen Pflegedienst erfolgt, werden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung mit Sachleistungen unterstützt.

Pflegesachleistung bei häuslicher Pflegehilfe umfasst:

Pflegestufe I: bis zu 450,- Euro
Pflegestufe II: bis zu 1.100,- Euro
Pflegestufe III: bis zu 1.550,- Euro

Pflegegeld: Pflege selbst sicherstellen

Pflegebedürftige, welche die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen wollen, können anstatt der häuslichen Pflegesachleistung ein monatliches Pflegegeld erhalten.

Pflegegeld bei eigener Sicherstellung der Pflege umfasst:

Pflegestufe I: 235,- Euro
Pflegestufe II: 440,- Euro
Pflegestufe III: 700,- Euro

In jedem Fall ist der Pflegebedürftige verpflichtet (mindestens einmal halbjährlich), einen Beratungsbesuch durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die Kosten für den Einsatz der professionellen Pflegekräfte übernimmt die Pflegekasse.

Kombinationsleistung

Möchte der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise, besteht die Möglichkeit auf ein anteiliges Pflegegeld. Zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes wird das Verhältnis zwischen dem in der jeweiligen Pflegestufe zustehenden Höchstbetrag und dem abgerechneten Betrag der häuslichen Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst sichergestellt.

Häusliche Pflege als Vertretung

Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen durch einen zugelassenen Pflegedienst für maximal 4 Wochen und bis zu 1.550,- Euro pro Kalenderjahr.

Für mehr Informationen sprechen Sie uns bitte diesbezüglich direkt an.

Tages- und Nachtpflege

Kann die häusliche Pflege nicht in zufriedenen Umfang sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit auf teilstationäre Pflege.

Leistungshöhe beträgt bis zu:

Pflegestufe I: 450,- Euro
Pflegestufe II: 1.100,- Euro
Pflegestufe III: 1.550,- Euro

Kurzzeitpflege

Ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege zeitweise vorerst nicht gegeben, kann die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung der Kurzzeitpflege erfolgen.

Die pflegebedingten Kosten werden für längstens vier Wochen im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.